Richard Schwägerl
von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger

Art. 18 LStVG
Art. 37 LStVG
Verordnung
Negativzeugnis
Art. 37a LStVG
Bundesgesetz
Strafgesetz

Cane Corso (FCI Gruppe 2, FCI Anerkennung 1996)

Schulterhöhe:

bis 70 cm

Gewicht:

der Höhe entsprechend

Farben:

schwarz, schw.-rot, rot, kastanienbraun, falb oder gestromt

Geschichte:

Der Cane Corso gehört zur Gruppe der Molosser. Er stammt ursprünglich aus Sizilien. Der Cane Corso ist einer der beiden Rassen, die vom römischen Molosser abstammen. Der eine ist der kräftige Mastino Napoletano. Der kleinere, leichte und athletische wurde der Cane Corso, der um seine Geschwindigkeit und Treue bekannt ist.

Er ist ein hochwertiger Wächter von Haus und Hof. Treu zur Familie mit einem gesunden Stück Argwohn gegenüber Fremden.

allgemeine Beschreibung:

Beschreibung aus Sicht der Sicherheitsbehörden:

Ist auf im Mittelmeerraum gezüchtete frühere molossoide Kampfhunderasse zurückzuführen und entspricht in seiner potenziellen Gefährlichkeit den bereits in Kategorie II aufgeführten molossoiden Rassen wie etwa dem Mastino Napoletano. Diese Rasse wird seit geraumer Zeit vermehrt gehalten bzw. gezüchtet.

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