Richard Schwägerl
von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger

Art. 18 LStVG
Art. 37 LStVG
Verordnung
Negativzeugnis
Art. 37a LStVG
Bundesgesetz
Strafgesetz

Pit Bull und Bandog

Schulterhöhe:

bis 56 cm / über 45 cm (Bandog)

Gewicht:

bis 26 kg / über 30 kg (Bandog)

Farben:

alle Farben, auch gefleckt oder gestromt, kurzes, glattes Haar

Geschichte Pit Bull:

Ein Teil der Pit Bull wird als American Pitbull Terrier (dieser wird vom American Kennel Club anerkannt) gezüchtet

Einziges Ziel der Züchtung sei eine möglichst niedrige Aggressionsschwelle, die Zucht sollte verboten werden.

Der Pit Bull ist keine anerkannte Rasse.

Beschreibung Bandog:

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