Über mich
Kampfhund
Gutachten
Kontakt
GESETZE
Gesetze zum Thema Kampfhund
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Art. 18 LStVG - Halten von Hunden
Art. 37 LStVG - Halten gefährlicher Tiere
Art. 37a LStVG - Zucht und Ausbildung von Kampfhunden
Bayerische „Kampfhund-Verordnung“
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Negativzeugnis
Bundesgesetz
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
Strafgesetz
Strafgesetzbuch (StGB) § 143 StGB
‹ zurück zur Übersicht
Startseite
Über mich
Kampfhund
Gutachten
Kontakt